IRAS-Verfahren
des BVSV e.V.

Unternehmen sind unabhängig von ihrer Rechtsform oder Unternehmensgröße nach den gesetzlichen Regelungen in § 1 StaRUG dazu verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen um Entwicklungen früh zu erkennen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden.


Hierzu ist ein Risikofrüherkennungssystem anzuwenden, durch das solche Entwicklungen erkannt, gesteuert, kontrolliert und dokumentiert werden.


Die BVSV-Gewerbezentren - wir als lizensierte Partner des BVSV e.V. in Nürnberg - bieten die Durchführung vom Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen (BVSV) e. V. entwickelten Risikofrüherkennungsverfahren an.


Für mittlere, große und kommunale Unternehmen wurde das IRAS-Verfahren entwickelt.


Es erfüllt die Anforderungen der Gesetzgebung durch


  • Erfassung der unternehmensindividuellen Risiken
  • Analyse der einzelnen, kumulierten oder in Wechselwirkung stehenden Risiken

Das IRAS-Verfahren wird in den Bereichen Risikofrüherkennung des Unternehmens, Versicherungen, Sozialversicherung und betriebliche Altersversorgung angeboten.


Weitere Felder Cyber und IT sowie Immobilien sind in Vorbereitung.

Einfache Lösung zur Unterstützung und Entlastung von Ihnen als Verantwortlicher Ihrer Unternehmens als Geschäftsführer, Vorstand und Aufsichtsorgan.

So können Sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und vermeiden persönliche Inanspruchnahmen.

Vielfach bereits in der Praxis über Steuer- und Rechtsberater im Rahmen der Bilanzerstellung eingesetzt.

BVSV-RiskCheck und IRAS

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