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Zusammenfassung der Veranstaltung
Wann? | 03.05.2022 um 09:00 Uhr |
Art? | Webinar |
Zugang? | Anmeldung über den Steuerberaterverband Hessen e.V. |
Referenten? | Jan Höntzsch, |
Aufwand? | kostenfrei |
Neuregelungen der Betrieblichen Altersversorgung und zum Arbeitgeber-Pflichtzuschuss
Das 90-minütige Seminar wird mit identischem Inhalt an zwei Terminen angeboten:
Ein Nachmittags-Termin am 05.04.2022 um 15:00 Uhr und ein Vormittags-Termin am 03.05.2022 um 09:00 Uhr.
Es ist 5 nach 12, um die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit den gesetzlichen Regelungen ab 2022 entsprochen werden kann. Konkret: Sofern Sie über Direktversicherungen, Pensionsfonds oder Pensionskassen Ihre betriebliche Altersversorgung gestalten, sind Handlungen unumgänglich! Seit dem 01.01.2022 gilt die Arbeitgeberzuschusspflicht gemäß § 1a Absatz 1a BetrAVG auch für „Altverträge“, sofern diese auf Entgeltumwandlung beruhen.
Zu lösende Aufgaben und Fragestellungen für Sie als Arbeitgeber und Ihre Mandanten:
- Prüfung, welche Verträge betroffen sind
- Prüfung, ob sich bereits geleistete Arbeitgeberzuschüsse (in Teilen) als Pflichtzuschuss qualifizieren
- Prüfung, ob die bestehenden Versicherungstarife weitere Beiträge aufnehmen können (ggfs. geschlossen wegen Rechnungszinsänderungen)
- Ableiten einer angemessenen Vorgehensweise bei geschlossenen Tarifen - Geringere Rechnungszinsen - was bedeutet das für das arbeitsrechtliche Versprechen - Teils sehr geringe Zahlungen durch den nun zu gewährenden Zuschuss- welche Gesellschaft bietet hierfür eine Lösung
- In welchen Fällen kommt § 6a EStG zur Anwendung?
- Die richtige Vorgehensweise bei „Spitzabrechnung“ und Klärung der Auswirkung der Senkung der BBG
- Gleichzeitig mit Erhöhung des Beitrages durch Zuschuss muss auch das arbeitsrechtliche Versprechen angepasst werden.
- Überprüfung und Korrektur der bestehenden arbeitsrechtlichen Zusage zum Beispiel via einheitlicher Versorgungsordnung (Vermeidung Wildwuchs).
Wir werden in dem Workshop:
- Die Hintergründe der 2017 verkündeten, ab 2018 für Neuverträge anzuwendenden und nun auch für Altverträge in Kraft getretenen Regelungen beleuchten
- Die möglichen Fallstricke benennen und Praxisbeispiele aufzeigen
- Lösungsansätze und Handlungshinweise zu den oben beschriebenen Aufgaben und Fragestellungen geben, soweit dies in allgemeiner Runde möglich ist
- Raum für Fragen aus Ihrer Praxis geben
Die Referenten:
Jan Höntzsch ist gerichtlich zugelassener Rentenberater, bAV-Mediator, Fachbereichsleiter betriebliche Altersversorgung beim Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V. und Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH).
Hendrik Kantlehner ist Sachverständiger für das Versicherungswesen beim Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V. sowie Gesellschafter und Geschäftsführer der PFP PrivateFinancePartners GmbH.
Unterstützt durch:
- Gewerbezentrum Nürnberg | Gewerbezentrum Berlin
- Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen (BVSV e.V.)
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